Kabel, Adapter und der Onlinehandel an und für sich
Um 18 Uhr spuckte unser Fax eine Abmahnung eines Mitbewerbers aus.
Es geht um das amazon-Angebot unseres mini-DisplayPort-/HDMI-Adapters für neuere MacBooks. Wir haben kürzlich das Angebot des abmahnenden Mitbewerbers von amazon entfernen lassen, da wir eine Markenrechtsverletzung gemeldet haben. Das klingt erst einmal sehr gemein von uns, hat aber den Hintergrund, dass wir diese Adapter aus China importieren und sie bei amazon unter einer von uns vergebenen EAN listen.
Die EAN ist die lange Nummer, die man in Form des Strichcodes auf jeder Packung findet. Gegen Zahlung einer jährlichen Gebühr erhält man eine Stammnummer und kann eigene EAN vergeben. Eine EAN ist auch die Voraussetzung, um einen Artikel bei amazon zu listen. amazon wandelt die EAN in die amazon-eigene ASIN um, unter der man einen Artikel dann bei amazon findet. Es gibt auch einen Umrechner zwischen EAN und ASIN.
Da wir für die Eintragung der Marke adaptare bezahlen sowie für einen eigenen EAN-Nummernkreislauf, möchten wir die von uns erzeugte ASIN für uns alleine haben. Jedem anderen Mitbewerber steht es frei, diese Gebühren ebenfalls zu zahlen und sich eine eigene ASIN anzulegen. Das ist unser Verständnis von Wettbewerb. Unserem Verständnis von Wettbewerb entspricht es aber nicht, sich die Gebühren für eigene EAN-Nummern zu sparen und sich stattdessen an die Angebote derjenigen Händler dranzuhängen, die dieses Geld investieren. Und natürlich auch noch günstiger anzubieten, da man ja weniger Kosten hat.
Der von uns per amazon entfernte Mitbewerber hat nun den HDMI-Adapter gekauft und festgestellt, dass nirgendwo die Marke adaptare zu erkennen ist. Dies ist uneres Erachtens auch gar nicht notwendig und unerheblich. Der gegnerische Anwalt konstruiert jetzt aber einen Behinderungswettbewerb nach §4 Nr. 10 UWG, da wir No Name-Produkte bei amazon als Markenprodukte ausweisen würden. Anders gesagt, wir würden also Marken ausweisen, wo es keine gibt, um Mitbewerber vom Anbieten abzuhalten.
Dieser Vorwurf ist haltlos. Wir halten niemanden davon ab, seine Produkte auf amazon anzubieten. Der Mitbewerber braucht sich nur eine eigene EAN zu erzeugen und unter dieser dann sein Produkt bei amazon listen. Hieran können und wollen wir ihn nicht hindern. Wir wollen ihn lediglich daran hindern, seine Produkte unter unserer EAN anzubieten, wenn er sie nicht von uns gekauft hat. Denn nur dann wäre es die korrekte EAN für sein Angebot.
Wir haben die Abmahnung bereits an die it-recht-kanzlei weitergereicht, die uns vertreten wird.
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