adaptare Blog

Kabel, Adapter und der Onlinehandel an und für sich

RSS Feed

Abmahnung: Markenrecht vs Wettbewerb

Posted by Michael Treichler on 8. März 2010 at 20:36

Um 18 Uhr spuckte unser Fax eine Abmahnung eines Mitbewerbers aus.

Es geht um das amazon-Angebot unseres mini-DisplayPort-/HDMI-Adapters für neuere MacBooks. Wir haben kürzlich das Angebot des abmahnenden Mitbewerbers von amazon entfernen lassen, da wir eine Markenrechtsverletzung gemeldet haben. Das klingt erst einmal sehr gemein von uns, hat aber den Hintergrund, dass wir diese Adapter aus China importieren und sie bei amazon unter einer von uns vergebenen EAN listen.

Die EAN ist die lange Nummer, die man in Form des Strichcodes auf jeder Packung findet. Gegen Zahlung einer jährlichen Gebühr erhält man eine Stammnummer und kann eigene EAN vergeben. Eine EAN ist auch die Voraussetzung, um einen Artikel bei amazon zu listen. amazon wandelt die EAN in die amazon-eigene ASIN um, unter der man einen Artikel dann bei amazon findet. Es gibt auch einen Umrechner zwischen EAN und ASIN.

Da wir für die Eintragung der Marke adaptare bezahlen sowie für einen eigenen EAN-Nummernkreislauf, möchten wir die von uns erzeugte ASIN für uns alleine haben. Jedem anderen Mitbewerber steht es frei, diese Gebühren ebenfalls zu zahlen und sich eine eigene ASIN anzulegen. Das ist unser Verständnis von Wettbewerb. Unserem Verständnis von Wettbewerb entspricht es aber nicht, sich die Gebühren für eigene EAN-Nummern zu sparen und sich stattdessen an die Angebote derjenigen Händler dranzuhängen, die dieses Geld investieren. Und natürlich auch noch günstiger anzubieten, da man ja weniger Kosten hat.

Der von uns per amazon entfernte Mitbewerber hat nun den HDMI-Adapter gekauft und festgestellt, dass nirgendwo die Marke adaptare zu erkennen ist. Dies ist uneres Erachtens auch gar nicht notwendig und unerheblich. Der gegnerische Anwalt konstruiert jetzt aber einen Behinderungswettbewerb nach §4 Nr. 10 UWG, da wir No Name-Produkte bei amazon als Markenprodukte ausweisen würden. Anders gesagt, wir würden also Marken ausweisen, wo es keine gibt, um Mitbewerber vom Anbieten abzuhalten.

Dieser Vorwurf ist haltlos. Wir halten niemanden davon ab, seine Produkte auf amazon anzubieten. Der Mitbewerber braucht sich nur eine eigene EAN zu erzeugen und unter dieser dann sein Produkt bei amazon listen. Hieran können und wollen wir ihn nicht hindern. Wir wollen ihn lediglich daran hindern, seine Produkte unter unserer EAN anzubieten, wenn er sie nicht von uns gekauft hat. Denn nur dann wäre es die korrekte EAN für sein Angebot.

Wir haben die Abmahnung bereits an die it-recht-kanzlei weitergereicht, die uns vertreten wird.

Filed under Allgemeines
Tagged as
You can leave a comment, or trackback from your own site.
  • http://www.anwalt-hoeher.de Rechtsanwalt Höher

    An dieser Stelle darf ich Sie beglückwünschen, dass Sie eine Anwaltskanzlei mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragt haben. Es gibt leider immer wieder Abgemahnte, die meinen das Ganze anders erledigen zu können. Dies führt meines Erachtens zu weiteren Problemen. Um Ihnen dies zu verdeutlichen, will ich auf folgenden Link hinweisen: http://pressemitteilung.ws/node/219855

  • Der Brain

    Lest doch mal bitte nach was da bei der DPMA oder WIPO steht! Da steht die Wortmarke “adaptare” ist geschützt. Steht da was von Nummer? Oder anderen Wort/Zahlenkombinationen die ihr euch ausdenkt? Nein. Geschweige denn das irgendwelche Nummern die dem DPMA niemals bekannt gegeben worden sind ebenfalls geschützt sind?

    Euer Anwlat trennt nicht zwischen eintragung der Wortmarke bei der WIPO / DPMA und einer EAN Nummer.
    Eine EAN Nummer genießt nicht den selben Schutz wie eine Marke. Bei der EAN Vergabe gilt internationales Recht bei der DPMA Deutsches.

    Das klingt als wen euer Anwalt das drigend noch mal recherchieren sollte.

Informationen

Blog-Kategorien

Artikel nach Monaten

Mai 2012
M D M D F S S
« Apr    
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031  

Formspring

  • Newsletter Anmeldung

    Tragen Sie sich hier in unseren Newsletter ein


    powered by CleverReach

  • eKomi